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Einbau

Studien zeigen, dass das Verfehlen der geforderten Lärmminderung bei SDA-Belägen häufig auf die Mischgutqualität zurückzuführen ist. In einzelnen Fällen spielt jedoch auch der Einbauprozess eine entscheidende Rolle.

Erfahrungen aus der Praxis belegen, dass günstige Witterungsbedingungen sowie ein eingespieltes und gleichmässiges Walzenspiel die Erfolgswahrscheinlichkeit eines SDA-Einbaus deutlich erhöhen. Für eine langfristig gute technische und akustische Dauerhaftigkeit ist eine ausreichende Verdichtung entscheidend – Unterverdichtung sollte unbedingt vermieden werden. Optimal sind Verdichtungsgrade zwischen 99 und 102 %.

Bewertung von Abweichungen

Abweichungen werden nach ihrer Relevanz beurteilt und entsprechend klassifiziert. Die kantonalen Abzugssysteme sehen je nach Schweregrad vor, dass entweder keine weiteren Massnahmen notwendig sind, eine Garantieleistung erforderlich ist, oder ein Ersatz erfolgen muss.

Ein Bauherrenlabor sowie ein sorgfältig erstellter Prüfplan sind entscheidend für die Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards. Das Prüfverfahren bleibt grundsätzlich offen, allerdings sind klare vertragliche Vereinbarungen mit den beteiligten Unternehmen essenziell.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für den Materialtransport liegt vollständig beim ausführenden Unternehmen. Auch das Walzen fällt in dessen Zuständigkeit, wobei die aktuellen technischen Standards eingehalten werden müssen.

Konkrete Vorgaben zum Walzverfahren bestehen nicht, jedoch ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Walzarbeiten in ausreichendem Umfang und fachgerecht durchgeführt werden.

Anforderungen an den Oberbau beim Einbau von lärmarmen Belägen (LAB)

Die mechanische Stabilität einer lärmarmen Deckschicht hängt wesentlich vom Zustand des Oberbaus ab:

  • Ist die Tragfähigkeit der tragenden Schichten nicht mehr gegeben oder bestehen bereits Schäden, müssen diese Schichten – unabhängig vom geplanten Deckbelag – ganz oder teilweise ersetzt werden.
  • Bei geringfügigen Mängeln im Oberbau und einer prognostizierten Lebensdauer des LAB von 10 bis 15 Jahren kann der Einbau dennoch erfolgen, insbesondere wenn eine spätere Erneuerung oder Verstärkung vorgesehen ist.
  • Ein weicher Oberbau erhöht das Risiko für frühzeitige Schäden an der Deckschicht. In diesem Fall ist der Oberbau unabhängig vom LAB zu verstärken oder instand zu setzen.
  • Ein ausgehärteter Oberbau begünstigt die Entstehung von strukturellen Rissen, insbesondere bei LAB, und sollte daher ebenfalls ersetzt werden.

Anforderungen an die Tragfähigkeit

Der Einbau eines LAB setzt voraus, dass die Tragfähigkeit über die gesamte Strassenbreite gewährleistet ist. Vor dem Einbau sollte eine visuelle Beurteilung erfolgen. Werden strukturelle Schäden oder Frostaufbrüche festgestellt, sind zusätzliche Untersuchungen zur Schadenstiefe und zur betroffenen Schicht notwendig.

Vor dem Einbau eines LAB muss sichergestellt sein, dass die Ursachen der bestehenden Schäden vollständig behoben wurden, sodass ein erneutes Auftreten nach dem Einbau ausgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich muss die Binderschicht beim Einbau von SDA-Belägen nicht zwingend ersetzt werden. Erhöhtes Risiko für strukturelle Rissbildung besteht jedoch, wenn Absenkungen zu erwarten sind – beispielsweise bei einer hohen Anzahl an Schächten. In solchen Fällen wird der Einsatz von Belagsbewehrungen empfohlen.

Anforderungen Binderschicht

Der für die SDA im ASTRA und in den kantonalen Normen erarbeitete Belagsaufbau schreibt für die Binderschicht eine AC 22 oder AC 16 vor. Im Kanton Zürich ist die Binderschicht für die SDA eine AC EME 22, aufgrund der höheren Leistungsanforderungen an diesen Strassenaufbau (Kanton Zürich, Baudirektion, 2023)1 .

Bevor die Deckschicht auf die Binderschicht aufgebracht wird, muss zunächst eine Bitumenemulsion aufgetragen werden. Dies geschieht in der Regel mit einer Maschine, kann aber für lokale Bereiche auch manuell erfolgen. Ausserdem müssen die Rand- und Mittelfugen mit Dichtbändern versehen werden (That, 2022).


1 Kanton Zürich, Baudirektion (2023) ‘Merkblatt Oberbau und Geotechnik: Standardbeläge Kanton Zürich’.