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Akustische Wirkungen

Damit ein Belag in der Schweiz als lärmarm gilt, muss gemäss VSS 40 425 Lärmmindernde Decken-Grundlagen eine Lärmminderung von mindestens ‑1 dB(A) über die gesamte Lebensdauer und eine initiale Lärmminderung von ‑3 dB(A) erreichen. Um als lärmarmer Belag mit grosser Wirkung zu gelten, muss eine Lärmminderung von -3 dB(A) über die gesamte Lebensdauer und eine initiale Lärmminderung von ‑6 dB(A) erreicht werden (vgl. Tabelle 9). Die untenstehende Abbildung 27 zeigt die erwarteten akustischen Langzeitwirkungen von SDA 8 und SDA 4 Belägen.

Kategorien der Lärmminderung von VSS 40 425 (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, 2019a)

KategorieStand der TechnikWirkung nach EinbauWirkung nach 5 JahrenWirkung am Ende der akustischen Lebensdauer
IVision-9 dB-4 dB-3 dB
IIErfolg versprechend-6 dB-3 dB-2 dB
IIIBericht-3 dB-1.5 dB-1 dB

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Akustisches Langzeitverhalten SDA 4 (links rot) und SDA 8 (rechts blau) gemäss VSS 40 425 (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, 2019a)