Einbauverfahren
Die Überprüfung der Hohlraumgehalte zeigt, dass deren Einhaltung im Allgemeinen unproblematisch ist. Es wurden jedoch Abweichungen von bis zu 25 % festgestellt, die im Rahmen der Qualitätskontrolle systematisch bewertet werden.
Der Verdichtungsgrad liegt tendenziell unter den geforderten Werten, während die Schichtdicken meist über den Vorgaben liegen. Dies ist insbesondere bei Sanierungsprojekten von Bedeutung, da dort ein präziser Niveauausgleich erforderlich ist.
Bewertung von Abweichungen
Abweichungen werden nach ihrer Relevanz beurteilt und entsprechend klassifiziert. Die kantonalen Abzugssysteme sehen je nach Schweregrad vor, dass entweder keine weiteren Maßnahmen notwendig sind oder ein Ersatz erfolgen muss.
Ein Bauherrenlabor sowie ein sorgfältig erstellter Prüfplan sind entscheidend für die Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards. Das Prüfverfahren bleibt grundsätzlich offen, allerdings sind klare vertragliche Vereinbarungen mit den beteiligten Unternehmen essenziell.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für den Materialtransport liegt vollständig beim ausführenden Unternehmen. Auch das Walzen fällt in dessen Zuständigkeit, wobei die aktuellen technischen Standards eingehalten werden müssen.
Konkrete Vorgaben zum Walzverfahren bestehen nicht, jedoch ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Walzarbeiten in ausreichendem Umfang und fachgerecht durchgeführt werden.
Anforderungen an den Oberbau beim Einbau von lärmarmen Belägen (LAB)
Die mechanische Stabilität einer lärmarmen Deckschicht hängt wesentlich vom Zustand des Oberbaus ab:
- Ist die Tragfähigkeit der tragenden Schichten nicht mehr gegeben oder bestehen bereits Schäden, müssen diese Schichten – unabhängig vom geplanten Deckbelag – ganz oder teilweise ersetzt werden.
- Bei geringfügigen Mängeln im Oberbau und einer prognostizierten Lebensdauer des LAB von 10 bis 15 Jahren kann der Einbau dennoch erfolgen, insbesondere wenn eine spätere Erneuerung oder Verstärkung vorgesehen ist.
- Ein weicher Oberbau erhöht das Risiko für frühzeitige Schäden an der Deckschicht. In diesem Fall ist der Oberbau unabhängig vom LAB zu verstärken oder instand zu setzen.
- Bei sehr schwachen Oberbauten kann auf den Einbau eines LAB verzichtet werden.
- Die Auswirkungen eines weichen Oberbaus hängen zudem von der Verkehrsbelastung ab: Auf Straßen mit geringer Belastung kann ein LAB unter Umständen trotzdem eingebaut werden.
- Ein ausgehärteter Oberbau begünstigt die Entstehung von Rissen, insbesondere bei LAB, und sollte daher ebenfalls ersetzt werden.
Anforderungen an die Tragfähigkeit
Der Einbau eines LAB setzt voraus, dass die Tragfähigkeit über die gesamte Strassenbreite gewährleistet ist. Vor dem Einbau sollte eine visuelle Beurteilung erfolgen. Werden strukturelle Schäden oder Frostaufbrüche festgestellt, sind zusätzliche Untersuchungen zur Schädigungstiefe und zur verantwortlichen Schicht notwendig.
Vor dem Einbau eines LAB muss sichergestellt sein, dass die Ursachen der bestehenden Schäden vollständig behoben wurden, sodass ein erneutes Auftreten nach dem Einbau ausgeschlossen werden kann.
Grundsätzlich muss die Binderschicht beim Einbau von SDA-Belägen nicht zwingend ersetzt werden. Erhöhtes Risiko für strukturelle Rissbildung besteht jedoch, wenn Absenkungen zu erwarten sind – beispielsweise bei einer hohen Anzahl an Schächten. In solchen Fällen wird der Einsatz von Belagsbewehrungen empfohlen.
Anforderungen Binderschicht
Der für die SDA im ASTRA und in den kantonalen Normen erarbeitete Belagsaufbau schreibt für die Binderschicht eine AC 22 oder AC 16 vor. Im Kanton Zürich ist die Binderschicht für die SDA 8-12 eine AC EME 22, aufgrund der höheren Leistungsanforderungen an diesen Strassenaufbau (Kanton Zürich, Baudirektion, 2023).
Bevor die Deckschicht auf die Binderschicht aufgebracht wird, muss zunächst eine Bitumenemulsion aufgetragen werden. Dies geschieht in der Regel mit einer Maschine, kann aber für lokale Bereiche auch manuell erfolgen. Ausserdem müssen die Rand- und Mittelfugen mit Dichtbändern versehen werden (That, 2022).
Erfahrungen Einbau
Die Überprüfung der Hohlraumgehalte zeigt, dass deren Einhaltung im Allgemeinen unproblematisch ist. Es wurden jedoch Abweichungen von bis zu 25 % festgestellt, die im Rahmen der Qualitätskontrolle systematisch bewertet werden.
Der Verdichtungsgrad liegt tendenziell unter den geforderten Werten, während die Schichtdicken meist über den Vorgaben liegen. Dies ist insbesondere bei Sanierungsprojekten von Bedeutung, da dort ein präziser Niveauausgleich erforderlich ist.
Abweichungen werden nach ihrer Relevanz beurteilt und entsprechend klassifiziert. Die kantonalen Abzugssysteme sehen je nach Schweregrad vor, dass entweder keine weiteren Massnahmen notwendig sind oder ein Ersatz erfolgen muss.
Ein Bauherrenlabor sowie ein sorgfältig erstellter Prüfplan sind entscheidend für die Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards. Das Prüfverfahren bleibt grundsätzlich offen, allerdings sind klare vertragliche Vereinbarungen mit den beteiligten Unternehmen essenziell.
Die Verantwortung für den Materialtransport liegt vollständig beim ausführenden Unternehmen. Auch das Walzen fällt in dessen Zuständigkeit, wobei die aktuellen technischen Standards eingehalten werden müssen.
Konkrete Vorgaben zum Walzverfahren bestehen nicht, jedoch ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Walzarbeiten in ausreichendem Umfang und fachgerecht durchgeführt werden.