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Einbauverfahren

Anforderungen an den Oberbau beim Einbau von lärmarmen Belägen (LAB)

Die mechanische Stabilität einer lärmarmen Deckschicht hängt wesentlich vom Zustand des Oberbaus ab:

  • Sind die tragenden Schichten nicht mehr funktionsfähig oder bereits beschädigt, müssen diese – unabhängig vom geplanten Deckbelag – vollständig oder teilweise ersetzt werden.

  • Bei kleineren Mängeln im Oberbau und einer prognostizierten Lebensdauer des LAB von 10–15 Jahren kann der Einbau dennoch vertretbar sein – insbesondere wenn danach eine Erneuerung oder Verstärkung des Oberbaus vorgesehen ist.

  • Ein weicher Oberbau birgt das Risiko frühzeitiger Schäden an der Deckschicht. In solchen Fällen sollte der Oberbau ganz oder teilweise verstärkt oder saniert werden – unabhängig davon, ob ein LAB eingebaut wird.

  • Bei sehr weichen Oberbauten wird häufig ganz auf den Einsatz eines LAB verzichtet.

  • Der Einfluss eines weichen Oberbaus hängt auch von der Verkehrsbelastung ab: Auf verkehrsarmen Strecken kann unter Umständen dennoch ein LAB eingebaut werden.

  • Auch ein ausgehärteter Oberbau kann insbesondere bei LAB zur Rissbildung führen und sollte daher ebenfalls ersetzt werden.

Anforderungen an die Tragfähigkeit

Der Einbau eines LAB setzt voraus, dass die Tragfähigkeit über die gesamte Strassenbreite gewährleistet ist. Vor dem Einbau sollte eine visuelle Beurteilung erfolgen. Werden strukturelle Schäden oder Frostaufbrüche festgestellt, sind zusätzliche Untersuchungen zur Schädigungstiefe und zur verantwortlichen Schicht notwendig.

Vor dem Einbau eines LAB muss sichergestellt sein, dass die Ursachen der bestehenden Schäden vollständig behoben wurden, sodass ein erneutes Auftreten nach dem Einbau ausgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich muss die Binderschicht beim Einbau von SDA-Belägen nicht zwingend ersetzt werden. Erhöhtes Risiko für strukturelle Rissbildung besteht jedoch, wenn Absenkungen zu erwarten sind – beispielsweise bei einer hohen Anzahl an Schächten. In solchen Fällen wird der Einsatz von Belagsbewehrungen empfohlen.

Anforderungen Binderschicht

Der für die SDA im ASTRA und in den kantonalen Normen erarbeitete Belagsaufbau schreibt für die Binderschicht eine AC 22 oder AC 16 vor. Im Kanton Zürich ist die Binderschicht für die SDA 8-12 eine AC EME 22, aufgrund der höheren Leistungsanforderungen an diesen Strassenaufbau (Kanton Zürich, Baudirektion, 2023).

Bevor die Deckschicht auf die Binderschicht aufgebracht wird, muss zunächst eine Bitumenemulsion aufgetragen werden. Dies geschieht in der Regel mit einer Maschine, kann aber für lokale Bereiche auch manuell erfolgen. Ausserdem müssen die Rand- und Mittelfugen mit Dichtbändern versehen werden (That, 2022).