Belagsübergänge
Die Emissionsunterschiede zwischen leisen und konventionellen Belägen können bis zu 10 dB betragen. Zwar profitieren die Anwohnenden im Übergangsbereich ebenfalls von einer Lärmminderung, allerdings entstehen beim Übergang abrupte Pegeländerungen, welche als sehr lästig empfunden werden können. Anhand eines Lärmausbreitungsmodells wurde abgeschätzt, bis zu welcher Entfernung diese abrupten Pegelanstiege wahrnehmbar sind. (Egger, Bühlmann and Gloor, 2017)1 Dies wird in der schematischen Skizze gezeigt.
Immissionsseitige akustische Wirkung eines Fahrbahnübergangs von einem leisen auf einen konventionellen Strassenbelag. Die Wirkung ist beispielsweise in 25 m Abstand des Anwohners zum Fahrbahnübergang mit >2 dB sehr deutlich wahrnehmbar. (Quelle: (Egger, Bühlmann and Gloor, 2017)2 )
Wie aus der obigen Abbildung hervor geht, sind wahrnehmbare Pegelzunahmen bis ca. 45 m ab Übergang zu erwarten (als wahrnehmbar gelten in der Regel Pegeldifferenzen von >1 dB). Da gleichzeitig auch Frequenzverschiebungen auftreten, welche die Lästigkeit erhöhen, sollte der Abstand zwischen dem Übergang und der Liegenschaft wenn möglich mindestens 70 m betragen. Wo dies nicht machbar ist, sollte trotz geringerer Lärmreduktion ein Übergangsbereich mit einem mittlerer Lärmwirkung (z.B. AC 8) realisiert werden, um diese Effekte abzuschwächen.
Im Kanton AG wird bereits versucht, diesem Problem entgegenzuwirken und die Anwohner der Liegenschaften am Rand von LAB zu entlasten. Die aktuelle Handhabung sieht vor, den LAB über die Grenze Innerorts/Ausserorts weiterzuziehen. Der Übergang LAB/konventioneller Belag befindet sich dadurch mindestens 30 m von der letzten Liegenschaft, respektive der Bauzonengrenze entfernt.
