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Übersicht lärmarme Beläge

Auf stark befahrenen Verkehrsachsen, wo es häufig zu deutlichen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommt, stellt der Lärmschutz eine besondere Herausforderung dar. Lärmarme Beläge (LAB) bieten hier eine wirkungsvolle Möglichkeit, den Verkehrslärm direkt an der Quelle zu mindern.

Gemäss Leitfaden Strassenlärm, Anhang 1b1  , sind im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts (LSP), bei dem ein Belag ersetzt wird, für SDA 4 und SDA 8 Beläge die der untenstehenden Abbildung aufgeführten erwarteten Wirkungen am Ende der akustischen Lebensdauer einzusetzen.

SDA 4 --> -3 dB Wirkung am Ende der akustischen Lebensdauer

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SDA 8 --> -1 dB Wirkung am Ende der akustischen Lebensdauer

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Da AC 8 LA Beläge derzeit nicht normiert und somit nicht Bestandteil des Leitfadens Strassenlärm sind, muss, sofern im LSP eine Wirkung von 1 dB(A) angesetzt und für den Belagsersatz Subventionen beantragt werden, die erforderliche akustische Leistung des eingebauten AC 8 LA nachgewiesen werden. Dafür muss der AC 8 LA eine Anfangswirkung von mindestens 3 dB(A) sowie eine Wirkung von mindestens 1 dB(A) nach 15 Jahren (am Ende der akustischen Lebensdauer) erreichen.


1 G. Schguanin und T. Ziegler, Leitfaden Strassenlärm. Vollzugshilfe für die Sanierung. Stand: Dezember 2006. Umwelt-Vollzug Nr. 0637, Bern., 2006. Anhang 1b. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/publikationen-studien/publikationen/leitfaden-strassenlaerm.html