Übersicht lärmarme Beläge
Auf stark befahrenen Verkehrsachsen, wo es häufig zu deutlichen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommt, stellt der Lärmschutz eine besondere Herausforderung dar. Lärmarme Beläge (LAB) bieten hier eine wirkungsvolle Möglichkeit, den Verkehrslärm direkt an der Quelle zu mindern.
Gemäss Leitfaden Strassenlärm, Anhang 1b [1], sind im Rahmen eines Lärmsanierungsprojekts (LSP), bei dem ein Belag ersetzt wird, für SDA 4 und SDA 8 Beläge die in Tabelle 1 aufgeführten erwarteten Wirkungen am Ende der akustischen Lebensdauer einzusetzen.
Auflistung der Lärmarmen Belagstechnologien -> Föttis
Da AC 8 LA Beläge derzeit nicht normiert und somit nicht Bestandteil des Leitfadens Strassenlärm sind, muss, sofern im LSP eine Wirkung von −1 dB(A) angesetzt und für den Belagsersatz Subventionen beantragt werden, die erforderliche akustische Leistung des eingebauten AC 8 LA nachgewiesen werden. Dafür muss der AC 8 LA eine Anfangswirkung von mindestens −3 dB(A) sowie eine Wirkung von mindestens −1 dB(A) nach 15 Jahren (am Ende der akustischen Lebensdauer) erreichen.