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Ordentlicher Unterhalt

Winterdienst

Bei der Schneeräumung ist darauf zu achten, dass die Belagsoberflächen nicht beschädigt werden. So sollten zum Beispiel Schneepflüge mit grosser Vorsicht bedient werden. Vorbeugend kann insbesondere bei SDA-Belägen mit hohem Hohlraumgehalt ein präventives Salzen mittels Sohle die spätere Notwendigkeit für aggressivere Räumungsmethoden verhindern. Auf Prävention wird zum Beispiel im Kanton Zürich gesetzt, wo zwar noch kein spezieller Unterhalt oder Winterdienst stattfindet, aber tendenziell früher ausgerückt wird um die Beläge schonend zu räumen. Auch im Kanton Aargau gibt es keine speziellen Anforderungen oder Vorschriften an den Winterdienst oder die Handhabung von Unfällen oder Verunreinigungen mit Öl auf SDA-Belägen. Im Kt. Fribourg werden die Strecken mit SDA mittels Schilder gekennzeichnet, um auf die Anforderung an einen schonenden Winterdienst hinzuweisen. 

Bauliche Sanierungsmassnahmen

Gemäss den Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) unterscheiden sich die baulichen Massnahmen für SDA-Beläge (schallabsorbierende Deckschichten aus Asphalt) grundsätzlich nicht von jenen für konventionelle Beläge. Unter kleineren baulichen Massnahmen sind gemäss VSS 40 731 Reparaturen im Sinne von Sofortmassnahmen zu verstehen, die der Schadensbegrenzung und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Dazu zählen insbesondere das Verfüllen von Schlaglöchern, das Verschliessen von Rissen sowie die Behebung von lokalen Verformungen. Grössere Eingriffe, die der Substanzerhaltung oder der Wiederherstellung des Sollzustands dienen, werden als Instandsetzungen bezeichnet (VSS 40 731). Darüber hinaus können Verstärkungsmassnahmen gemäss VSS 40 733 erforderlich werden, wenn die Tragfähigkeit des Belags langfristig nicht mehr gewährleistet ist.

Im Vergleich zu dichten Asphaltbelägen weisen SDA-Beläge aufgrund der hohen Anforderungen an den Polierwiderstand der verwendeten Gesteinskörnungen (PSV-Wert) eine bessere Beständigkeit der Griffigkeit über die Nutzungsdauer auf (VSS 40 525, VSS 2019f).

Gemäss dem Merkblatt Kt AG IMS 404.950 werden bauliche Sanierungsmassnahmen ab einer Fläche von etwa 6 m² in zwei Etappen ausgeführt. Ab dieser Grössenordnung ist der Einsatz von SDA- oder LA/MA-Mischgut erforderlich. In der Praxis gestaltet sich die Kontrolle der korrekten Anwendung jedoch schwierig.

Im Kanton Zürich wird beispielsweise festgelegt, dass maschinelle Flickarbeiten mindestens über eine Länge von 20 m wieder eingebaut werden müssen.

Bei kleinflächigen Schäden (< 5 m²) werden in der Regel konventionelle Asphaltmischgüter oder LA/MA-Mischgut verwendet, da der Einsatz von SDA-Mischgut bei geringen Flächen wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll ist. Erst bei grösseren Reparaturen (> 5 m²) wird auf SDA-Mischgut zurückgegriffen. Grundsätzlich bestehen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Unterhaltsarbeiten auf SDA-Belägen und jenen auf konventionellen Belägen; auch bei SDA-Belägen werden Risse vergossen und Ausbrüche geflickt.

Akustische Wahrnehmbarkeit --> Lärmminderung Belag nicht beeinträchtigen